Nr. 36: Gerichtsurteil: Schulkarneval ist Pflicht

Schulische Karnevalsveranstaltungen sind Pflicht. Eltern dürfen ihre Kinder nicht von der Teilnahme abhalten. Das hat das Amtsgericht Paderborn am 29. August entschieden. Wie die Lippische Landeszeitung berichtet, hatte sich ein baptistisches Elternpaar geweigert, seine Kinder zu einer Karnevalsparty in die Schule zu schicken. Nach Ansicht der Eltern sind solche Feiern unmoralisch. Das Schulamt verhängte ein Bußgeld über je 40 Euro für Vater und Mutter. Dagegen klagten die Eltern, doch das Amtsgericht bestätigte die Haltung des Schulamts. Die Karnevalsfeier sei kein Eingriff in die Glaubensfreiheit. Vielmehr handele es sich um Brauchtumspflege. Die Eltern gehören zur Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten in Salzkotten und schickten ihre Kinder auf eine katholische Schule.
(Quelle: TOPIC)

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